Nachtrag: 31.08.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zu:

 

Der Rat stellt den Bedarf zur Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz fest und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.000,00 Euro im Teilfinanzplan 2012 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2012. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200, Brücke Auenweg Hj. 2012.

 

Außerdem beschließt der Rat eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 85 GO NRW von 758.020,00 Euro für das Haushaltsjahr 2013 bei neuer Finanzstelle 6901-1202-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A559, Hj. 2012. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500, Umgestaltung Dionysoshof, veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen 2013. Die Veranschlagung der zusätzlichen Kassenmittel in Höhe von 758.020,00 Euro ist im Hpl. 2013 sicherzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der Grünen.