Nachtrag: 03.09.2012 Nummer 1

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund einer internen Richtlinie der KVB - Kölner Verkehrbetriebe AG werden Fahrzeuge mit Nummernschild, insbesondere Elektromobile (Scooter), seit einiger Zeit nicht mehr von der KVB befördert. Folglich häufen sich seit einigen Wochen Beschwerden von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, die auf diese Hilfsmittel und eine Nutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet daher die Vertreterinnen und Vertreter der Politik (die verkehrpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen und den Verkehrsausschuss) und der Verwaltung auf die Verantwortlichen der Kölner-Verkehrsbetriebe (KVB) dahingehend einzuwirken, dass diese Regelung sofort modifiziert bzw. zurückgenommen wird und behinderte Menschen, die auf solche Fahrzeuge angewiesen sind, auch in Zukunft von den Bahnen und Bussen der KVB mitgenommen bzw. befördert werden.

Damit der ÖPNV generell von allen mobilitätsbehinderten Menschen genutzt werden kann, werden die Vertreterinnen und Vertreter der Politik und der Verwaltung zudem gebeten, auch auf die übrigen Nahverkehrsanbieter einzuwirken, dass sie für diese Problematik sensibilisiert werden.

Darüber hinaus wird die Geschäftsführung gebeten, parallel hierzu im Namen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an den Vorstand und den Aufsichtsrat der KVB zu appellieren, dass diese möglichst ab sofort auch die mobilitätsbehinderten Menschen befördert, die auf die Nutzung von Elektromobilen angewiesen sind.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen