Nachtrag: 10.09.2012
Sitzung: 17.09.2012 FA/0029/2012
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Vorlage: 2544/2012
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat - vorbehaltlich der Zustimmung
durch den Verkehrsausschuss - wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt den Bedarf zur
Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55)
über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz fest und beauftragt die
Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur
Ausschreibung vorzubereiten.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
25.000,00 Euro im Teilfinanzplan 2012 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0250
Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2012. Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen
Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200,
Brücke Auenweg Hj. 2012.
Außerdem beschließt der Rat eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
nach § 85 GO NRW von 758.020,00 Euro für das Haushaltsjahr 2013 bei neuer
Finanzstelle 6901-1202-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher
Zubringerstraße A559, Hj. 2012. Die Deckung dieser außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0500, Umgestaltung Dionysoshof, veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen 2013. Die Veranschlagung der zusätzlichen
Kassenmittel in Höhe von 758.020,00 Euro ist im Hpl. 2013 sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt