Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mülheim)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 71470/06 (7046 Nd/06) für das Gebiet zwischen dem Elisabeth-Schäfer-Weg, der Frankfurter Straße 115 - 129, der Arnsberger Straße und der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der genannten Grundstücke an der Frankfurter Straße sowie der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 409/3 (Flur 2, Gemarkung Mülheim) (entsprechend der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Nahversorgungszentrum Buchheim" im Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und den Bebauungsplan zum Zwecke der Teilaufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Beschluss wird in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.