Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für die Grundstücke Heidelweg 22 bis 28 sowie Sürther Hauptstraße 227, 235 und 237 – Ar­beits­titel: "Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth– aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept –"Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth– mit drei alternativen Planungsvarianten zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 mit allen Planungsvarianten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.