Sitzung: 08.11.2012 STA/0028/2012
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3421/2012
Der
Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir
1. den Plangeltungsbereich wie in Anlage 1 dargestellt auf den Bereich westlich der Berliner Straße südlich der Von-Sparr-Straße (Hausnummern Berliner Straße 5 bis 61) zu korrigieren.
2. in den Bebauungsplan in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1, letzte Alternative, BauGB nur Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.