Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Beschluss:

Gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir

 

1.       den Plangeltungsbereich wie in Anlage 1 dargestellt auf den Bereich westlich der Berliner Straße südlich der Von-Sparr-Straße (Hausnummern Berliner Straße 5 bis 61) zu korrigieren.

2.       in den Bebauungsplan in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1, letzte Alternative, BauGB nur Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zu treffen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.