Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sofort eine Task Force „Studentisches Wohnen“ durch die Stadtverwaltung einrichten zu lassen.

 

Ziel der Task Force muss es sein, spätestens bis zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 ausreichend preiswerten Wohnraum für die Studierenden in Köln zu schaffen. 

 

In die Task Force sollen neben allen zuständigen städtischen Ämtern das Kölner Studentenwerk, die Allgemeinen Studierendenvertretetungen (Asten) der Kölner Hochschulen sowie die GAG und weitere interessierte Wohnungsgenossenschaften mit einbezogen werden. Außerdem muss ein intensiver Austausch mit großen Grundstückseigentürmern erfolgen.

 

Die Task Force soll

1. alle Freiflächen im Stadtgebiet sichten und auf eine kurzfristig umsetzbare Nutzung für Wohnen in Containereinheiten prüfen, sowie beschleunigte Verfahren für eine solche Nutzung von der Planung bis zur Schlüsselübergabe betreuen.

2. alle leerstehenden Wohnobjekte im städtischen oder stadtnahen Besitz hin auf ihre Eignung für studentisches Wohnen prüfen, sanieren und bezugsfertig machen.

3. alle leerstehenden Büroflächen in Köln hin auf ihre kurzfristige Umnutzung als Wohnraum für Studierende prüfen, planen und ihren Bezug ermöglichen.

 

Der Stadtrat möge die Task Force beauftragen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, anders deklarierte Flächen für studentisches Wohnen zu befähigen. 

 

Außerdem möge der Stadtrat zur Sicherung des langfristigen Bedarfs und zur nachhaltigen Stadtentwicklung eine Quote von zehn Prozent studentischen Wohnens bei Neubau-Wohnungsprojekten auf Grundstücken der Stadt Köln beschließen, sowie eine solche Klausel in alle Verträge über den Verkauf städtischen Geländes für Wohnbebauung schreiben.

 

Eine Bilanz der Task Force ist dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.