Geänderter Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des
Finanzplanes in Höhe von 150.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-5-0240,
Fußgängerbrücke Ginsterberg,
Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2012.
Zur Finanzierung der
restlichen benötigten Mittel in Höhe von 29.200,00
EURO beschließt der Finanzausschuss die Bereitstellung und Freigabe im
Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen
Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0210; -
Brücke Weinsbergstr., Hj. 2012.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt