Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. für den planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Flächen entsprechend der Anlage 3 darzustellen;
2. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 68459/02 –Arbeitstitel: 2. Änderung ICE-Terminal Messe in Köln-Deutz– bereits stattgefunden hat;
3. die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung offenzulegen.
4.
entsprechend
der Empfehlungen im Umweltbericht (Ziff. 2.3 Boden) zu berücksichtigen, dass in
den Platzflächen auch durchlässige Vegetationsflächen vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.