Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.             für den planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Flächen entsprechend der Anlage 3 darzustellen;

2.             auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 68459/02 –Arbeitstitel: 2. Änderung ICE-Terminal Messe in Köln-Deutz– bereits stattgefunden hat;

3.             die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung offenzulegen.

4.             entsprechend der Empfehlungen im Umweltbericht (Ziff. 2.3 Boden) zu berücksichtigen, dass in den Platzflächen auch durchlässige Vegetationsflächen vorgesehen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.