Beschluss:

 

1. Der Rat stellt. gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2011 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.

 

2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

3. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2011 beträgt 1.337.572,03 €. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.