Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 59440/03 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 59440/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet der noch unbebauten Fläche zwischen Bistritzer Straße, Kronstädter Straße, Ignystraße und Beller Weg in Köln-Weiden –Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in Köln-Weiden, 2. vereinfachte Änderung westlich Ignystraße– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.