Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss nimmt die Untersuchungsergebnisse zum Lkw-Führungskonzept zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Beschlussvariante
aus Anlage 10 weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag setzt sich
zusammen aus den Varianten 1 und 3 und Teilmaßnahmen der Variante 2.
Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, das Konzept mit den Kölner Nachbargemeinden abzustimmen
und Verhandlungen mit den Herstellern von Navigationssoftware zur Übernahme der
Lkw-Daten ins Navigationssystem zu führen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, beim Bundesgesetzgeber über den Deutschen Städtetag die Einführung
einer Lkw-Durchfahrtsverbotszone anzuregen.
Text des beschlossenen Änderungsantrages:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausausschuss, ein generelles LKW Durchfahrtsverbot für den Bezirk 7 zu beschließen. Die Gewerbegebiete sollen ausschließlich durch Stichstrecken von den Autobahnausfahrten aus erschlossen werden.
Insbesondere sollen folgende Vorschläge aus Variante 2 übernommen werden:
- Wegfall der LKW-Route zwischen Westhoven und Porz, so dass das Gewerbegebiet Westhoven ausschließlich über die A4 und das Porzer Gewerbe über die A59 erschlossen werden
- Sperrung der Frankfurter Straße für den LKW-Verkehr zwischen L84 und Hirschgraben
Folgende Strecken, die zukünftig als Lkw-Routen entfallen, sollen mit einem Lkw-Durchfahrtsverbot beschildert werden:
- Heidestraße – Linder Mauspfad
- Lülsdorfer Straße
- Liburer Landstraße
Die Verwaltung wird gebeten, die Polizei zu Schwerpunktaktionen zwecks Überwachung des Lkw-Durchfahrtsverbotes nach dessen Beschilderung zu veranlassen.
In Bezug auf die Siegburger Straße in Köln-Poll –
die ebenfalls als LKW-Route entfallen soll – sollen die Ergebnisse des „Runden
Tisches Poll zur Eindämmung des LKW-Verkehrs“ am 29. März 2012 unbedingt
berücksichtigt werden, welche die BV Porz bereits in ihrer Sitzung vom
03.05.2012 per Dringlichkeitsantrag verabschiedet hat:
1.
Die Verwaltung soll bei der Bezirksregierung Köln darauf hinwirken, dass
auf der A4 bzw. A559 eine Hinweisbeschilderung eingerichtet wird, die auf das bestehende
Verbot hinweist. Hierfür ist kein „Schilderwald“ vonnöten, im Gegenteil reicht
bereits der Hinweis „Ortsdurchfahrt Poll für LKW gesperrt“ bzw. das
entsprechende Verbots-Zeichen als Hinweis auf der bestehenden Ausschilderung
der Ausfahrt Poll. Nach der Abfahrt von der Autobahn besteht für LKW keine
Wendemöglichkeit mehr und somit derzeit keine Möglichkeit, sich verkehrsgerecht
zu verhalten.
2.
Darüber hinaus soll eine Vorwegweisung auf den entsprechenden Autobahnen
eingerichtet werden, die den LKW-Verkehr zu seinen überwiegenden Zielen im
Poller Gewerbegebiet und dem Deutzer Hafen lenkt, ohne dass diese dabei den
Ortskern Polls durchfahren müssen.
3.
Es soll zudem geprüft werden, das LKW-Verbot bereits unmittelbar hinter
der Autobahnabfahrt Köln-Poll beginnen zu lassen, um eine Durchfahrt des
Ortskerns frühzeitig zu unterbinden.
4.
Zudem bitten wir um Prüfung, inwiefern auf der Siegburger Straße eine
Ersetzung der derzeit bestehenden Ausnahme „Anlieger frei“ durch die Ausnahme
„Anlieferer frei“ und eine damit verbundene bessere Kontrollierbarkeit der LKW
zu einer Entspannung der Verkehrssituation führen kann. Es wird darum gebeten,
auch die daraus resultierenden Nachteile etwa für den im Ortsteil ansässigen
Gewerbeverkehr darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10 Stimmen SPD, Grüne, Herr Eberle (Linke)
Nein: 6 Stimmen CDU, Frau Wilden (pro Köln)
Enthaltung: 2 Stimmen FDP
Mehrheitlich in geänderter Form zugestimmt.