"Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung,
Nachbesserungen an dem sanierten Zugang zum Leinpfad in Höhe der Oberstraße 2
vorzunehmen.
Um den Weg barrierefreier zu gestalten, soll durch das
Aufbringen eines Keils zwischen den einzelnen Stufen der Höhenunterschied von
ca. 15 cm auf die ursprüngliche Höhe von 5 cm gebracht werden. Dabei ist
gleichzeitig das Quergefälle, das früher nicht vorhanden war, zu beseitigen.
An den beiden oberen Podesten sollte eine Stützmauer
eingezogen werden, um das Abrutschen des Weges zu verhindern. Das Geländer ist
dort, wo es durchgerostet ist, zu erneuern. Gegebenenfalls ist auch ein neuer
Schutzanstrich aufzubringen."
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine barrierefreie
Gestaltung des vorhandenen Zugangs ist nicht möglich. Um ein maximales Gefälle von
6 % einzuhalten, müssten eine komplette Neuplanung und anschließend ein Neubau
der Rampe erfolgen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 50.000 Euro.
Diese Ausgaben sind aufgrund der vorhandenen Haushaltssituation nicht möglich.
Zudem müssten dann sämtliche Zugänge im Bereich des Leinpfades umgebaut werden.
Das Aufbringen eines Keils zwischen den Stufen ist nicht möglich. Hierdurch
entstände eine erhöhte Unfallgefahr. Auf das Quergefälle kann nicht verzichtet
werden, es dient zur Entwässerung der Stufen. Das Geländer wird dort, wo es
durchgerostet ist, erneuert und mit einem Schutzanstrich versehen.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.