Im Inklusionsplan für Kölner Schulen ist als
ein zentrales Ziel die Schaffung inklusiver Bildungslandschaften in jedem
Stadtbezirk unter Berücksichtigung aller vorhandenen Ressourcen und Netzwerke
formuliert. Hierzu soll sich „in jedem Stadtbezirk eine Schule zu einem
Regionalen Unterstützungszentrum entwickeln“.
Die „Regionalen Unterstützungszentren“ sollen
den inklusiv arbeitenden allgemeinen Schulen im Primar- und Sekundarbereich als
zentrale Anlaufstelle dienen, mit der sie gemeinsam die notwendigen
Unterstützungsmaßnahmen bedarfsgerecht und zeitnah organisieren können. Hierfür
sollen regionale Unterstrukturen bereit stehen, z.B. (noch zu entwickelnde)
Qualifizierungs- und Beratungsnetzwerke und eine enge Kooperationsstruktur mit
den zuständigen städtischen Fachdiensten.
Im Inklusionsplan ist ebenso vorgesehen, ein
temporäres Schulangebot für einzelne Kinder in den „Regionalen
Unterstützungszentren“ einzurichten. Wie im Inklusionsplan bereits
hervorgehoben, liegt die Einrichtung eines solchen temporären Schulangebotes in
der Zuständigkeit des Landes. Daher sollen bis zur Klärung der landesgesetzlichen
Vorgaben zunächst die städtischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für die
inklusiv arbeitenden allgemeinen Schulen im Primar- und Sekundarbereich in den
„Regionalen Unterstützungszentren“ gebündelt werden.
In dem Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
sind zudem Vorstellungen von Unterstützungszentren formuliert, die eventuell zu
einer Änderung der Bezeichnung „Regionale Unterstützungszentren“ in Köln führen
müssen. Insofern handelt es sich hier um einen Arbeitstitel.
Im Inklusionsplan wird angekündigt, dass die
Verwaltung bis Ende 2012 gemeinsam mit der Schulaufsicht Vorschläge zu der
Frage erarbeitet, welche Schulen sich für die Weiterentwicklung zu einem
Regionalen Unterstützungszentrum eignen könnten und mit den Beteiligten hierzu
Gespräche führt.
Die vorliegende Mitteilung möchte über den
aktuellen Stand der Entwicklung der „Regionalen Unterstützungszentren“ im Sinne
des Kölner Inklusionsplans informieren.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der
Schulaufsicht folgende Kriterien für die Eignung einer Schule als Standort für
ein „Regionales Unterstützungszentrum“ definiert:
Kriterien:
§ Lage
§ Baulich/räumliche Ausstattung
§ Vorerfahrung von Schulen
§ Vorhandene Netzwerkstrukturen in den Regionen
§ Vorhandener Unterstützungsbedarf in den Regionen
§ Personalwirtschaftliche Fragen
Aus Sicht von Schulaufsicht und Schulträger
werden für die Entwicklung der „Regionalen Unterstützungszentren“ – neben der
Erfüllung dieser Kriterien – vor allem die sonderpädagogischen Kompetenzen der einzelnen
Förderschwerpunkte benötigt. Ebenso ist die regionale Vernetzungsstruktur der
Förderschulen untereinander zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund werden von
Schulaufsicht und Schulträger folgende Förderschulen als geeignet für die
Entwicklung zu „Regionalen Unterstützungszentren“ angesehen:
- Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal,
Rodenkirchen
Förderschule Rosenzweigweg
- Stadtbezirk Ehrenfeld
Förderschule Rochusstr., Lindweiler Hof
- Stadtbezirk Nippes
Förderschule Auguststr.
- Stadtbezirk Chorweiler
Förderschule Soldinerstr.
- Stadtbezirk Porz
Förderschule Berlinerstr.
- Stadtbezirk Kalk
Martin-Köllen-Schule (Standort: Hachenburger Str.)
- Stadtbezirk Mülheim
Förderschule Berlinerstr. (Standort: Thymianstr.)
Um im nächsten Schritt konkrete Beratungs-
und Unterstützungsbedarfe der allgemeinen Schulen zu ermitteln sowie die
Möglichkeiten der Bündelung der kommunalen Angebote in den Regionen zu
erörtern, werden derzeit Gespräche geführt, mit den Schulleitern der o.g.
Schulen (als schulische Ansprechpartner der „Regionalen Unterstützungszentren“),
den Vertreterinnen und Vertretern der allgemeinen Schulen (als künftige
„Nutzer“ der Angebote der „Regionalen Unterstützungszentren“), sowie
Vertreterinnen und Vertretern folgender Ämter und Einrichtungen (als „Anbieter“
von Beratung und Unterstützung für allgemeine Schulen auf dem Weg zur Inklusion
in den Regionen): Amt für Kinder, Jugend und Familie, Schulpsychologischer
Dienst / Familienberatung, Gesundheitsamt und Amt für Soziales und Senioren.
Ziel des Schulträgers ist, gemeinsam mit den
oben genannten Beteiligten sowie – dem zu ermittelnden Beratungs- und
Unterstützungsbedarf der allgemeinen Schulen entsprechend – ggfs. weiteren
Einrichtungen in den Regionen ein konkretes Handlungskonzept für die
„Regionalen Unterstützungszentren“ zu entwickeln.
Berücksichtigt wird dabei, dass die
Entwicklung derzeit noch unter Vorbehalt der Landesgesetzgebung steht und die Umwandlung
von Schulen zu „Regionalen Unterstützungszentren“ in der Zuständigkeit des
Landes liegt. Die Entwicklung des Handlungskonzeptes erfolgt daher in enger
Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.