Beschluss: Kenntnis genommen

Im Inklusionsplan für Kölner Schulen ist als ein zentrales Ziel die Schaffung inklusiver Bildungslandschaften in jedem Stadtbezirk unter Berücksichtigung aller vorhandenen Ressourcen und Netzwerke formuliert. Hierzu soll sich „in jedem Stadtbezirk eine Schule zu einem Regionalen Unterstützungszentrum entwickeln“.

 

Die „Regionalen Unterstützungszentren“ sollen den inklusiv arbeitenden allgemeinen Schulen im Primar- und Sekundarbereich als zentrale Anlaufstelle dienen, mit der sie gemeinsam die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen bedarfsgerecht und zeitnah organisieren können. Hierfür sollen regionale Unterstrukturen bereit stehen, z.B. (noch zu entwickelnde) Qualifizierungs- und Beratungsnetzwerke und eine enge Kooperationsstruktur mit den zuständigen städtischen Fachdiensten.

 

Im Inklusionsplan ist ebenso vorgesehen, ein temporäres Schulangebot für einzelne Kinder in den „Regionalen Unterstützungszentren“ einzurichten. Wie im Inklusionsplan bereits hervorgehoben, liegt die Einrichtung eines solchen temporären Schulangebotes in der Zuständigkeit des Landes. Daher sollen bis zur Klärung der landesgesetzlichen Vorgaben zunächst die städtischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für die inklusiv arbeitenden allgemeinen Schulen im Primar- und Sekundarbereich in den „Regionalen Unterstützungszentren“ gebündelt werden.

 

In dem Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz sind zudem Vorstellungen von Unterstützungszentren formuliert, die eventuell zu einer Änderung der Bezeichnung „Regionale Unterstützungszentren“ in Köln führen müssen. Insofern handelt es sich hier um einen Arbeitstitel.

 

Im Inklusionsplan wird angekündigt, dass die Verwaltung bis Ende 2012 gemeinsam mit der Schulaufsicht Vorschläge zu der Frage erarbeitet, welche Schulen sich für die Weiterentwicklung zu einem Regionalen Unterstützungszentrum eignen könnten und mit den Beteiligten hierzu Gespräche führt.

 

Die vorliegende Mitteilung möchte über den aktuellen Stand der Entwicklung der „Regionalen Unterstützungszentren“ im Sinne des Kölner Inklusionsplans informieren.

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Schulaufsicht folgende Kriterien für die Eignung einer Schule als Standort für ein „Regionales Unterstützungszentrum“ definiert:

 

Kriterien:

§         Lage

§         Baulich/räumliche Ausstattung

§         Vorerfahrung von Schulen

§         Vorhandene Netzwerkstrukturen in den Regionen

§         Vorhandener Unterstützungsbedarf in den Regionen

§         Personalwirtschaftliche Fragen

 

Aus Sicht von Schulaufsicht und Schulträger werden für die Entwicklung der „Regionalen Unterstützungszentren“ – neben der Erfüllung dieser Kriterien – vor allem die sonderpädagogischen Kompetenzen der einzelnen Förderschwerpunkte benötigt. Ebenso ist die regionale Vernetzungsstruktur der Förderschulen untereinander zu berücksichtigen.

 

Vor diesem Hintergrund werden von Schulaufsicht und Schulträger folgende Förderschulen als geeignet für die Entwicklung zu „Regionalen Unterstützungszentren“ angesehen:

 

  • Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen

Förderschule Rosenzweigweg

 

  • Stadtbezirk Ehrenfeld

Förderschule Rochusstr., Lindweiler Hof

 

  • Stadtbezirk Nippes

Förderschule Auguststr.

 

  • Stadtbezirk Chorweiler

Förderschule Soldinerstr.

 

  • Stadtbezirk Porz

Förderschule Berlinerstr.

 

  • Stadtbezirk Kalk

Martin-Köllen-Schule (Standort: Hachenburger Str.)

 

  • Stadtbezirk Mülheim

Förderschule Berlinerstr. (Standort: Thymianstr.)

 

Um im nächsten Schritt konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarfe der allgemeinen Schulen zu ermitteln sowie die Möglichkeiten der Bündelung der kommunalen Angebote in den Regionen zu erörtern, werden derzeit Gespräche geführt, mit den Schulleitern der o.g. Schulen (als schulische Ansprechpartner der „Regionalen Unterstützungszentren“), den Vertreterinnen und Vertretern der allgemeinen Schulen (als künftige „Nutzer“ der Angebote der „Regionalen Unterstützungszentren“), sowie Vertreterinnen und Vertretern folgender Ämter und Einrichtungen (als „Anbieter“ von Beratung und Unterstützung für allgemeine Schulen auf dem Weg zur Inklusion in den Regionen): Amt für Kinder, Jugend und Familie, Schulpsychologischer Dienst / Familienberatung, Gesundheitsamt und Amt für Soziales und Senioren.

 

Ziel des Schulträgers ist, gemeinsam mit den oben genannten Beteiligten sowie – dem zu ermittelnden Beratungs- und Unterstützungsbedarf der allgemeinen Schulen entsprechend – ggfs. weiteren Einrichtungen in den Regionen ein konkretes Handlungskonzept für die „Regionalen Unterstützungszentren“ zu entwickeln.

 

Berücksichtigt wird dabei, dass die Entwicklung derzeit noch unter Vorbehalt der Landesgesetzgebung steht und die Umwandlung von Schulen zu „Regionalen Unterstützungszentren“ in der Zuständigkeit des Landes liegt. Die Entwicklung des Handlungskonzeptes erfolgt daher in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht.

 


Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.