Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 13.12.2012:
Der
Rat nimmt den Inhalt der Anlage 1 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
den Landschaftsplan gemäß den unter den Ziffern 2.2 bis 2.7 aufgeführten
Vorschlägen fortzuschreiben.
Der
Rat beschließt, für die Harmonisierung des Landschaftsplans mit der Kölner
Grünflächenordnung entsprechend der Ziffer 2.1 in Anlage 1
-
gem. § 29 in
Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die
11. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
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den
Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
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die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung
und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.