geänderter Beschluss (gemäß des Änderungsantrages):
Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die Belegung des
Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung
für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.
In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.
Die Belange des
sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.
So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der
Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter,
Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente
Betreuung und Begleitung von Bewohnern
und Anwohnern gewährleistet.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.
Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dem geänderten Beschlussvorschlag wird mehrheitlich, gegen die Stimme von der Fraktion Pro Köln, zugestimmt.