Beschluss:
Nach dem zweiten Absatz der Beschlussvorlage 3407/2012 wird eingefügt:
Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.
In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.
Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt. So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Dem Änderungsantrag wird einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Pro Köln, zugestimmt.