Beschluss:
Nach dem zweiten Absatz der Beschlussvorlage 3401/2012 wird eingefügt:
Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.
In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.
Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt. So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Dem Änderungsantrag wird einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Pro Köln, zugestimmt.