Zusatz: (TOP 9.1.2. i.d.S. am 08.11.2012)
Der TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt.

Beschluss: geändert beschlossen

1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung die “unechte Einbahnstraße“ im Bereich des Ivenshofwegs aufzuheben und stattdessen im Teilabschnitt der Merkenicher Hauptstraße, zwischen Daverkusenstraße und Fährgasse eine Einbahnstraße in Richtung Süden einzurichten und für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. In diesem Bereich können Längsparkflächen markiert werden. Auf die Anordnung von Schrägstellplätzen im Bereich der Parkbuchten zwischen Ivenshofweg und Thönneshofweg wird verzichtet.

 

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Merkenicher Hauptstraße in beide Richtungen zu öffnen und keine neue Einbahnstraßenregelung auf der Merkencher Hauptstraße einzuführen.

Nach einem halben Jahr soll geprüft und beurteilt werden inwieweit die Öffnung der Straße bei der Bevölkerung aufgenommen wird.

Ferner wird darum gebeten, dass die Schleichwege stärker kontrolliert werden, und dass die Taktzeit die Linie 12 über den ganzen Tag hinweg verdichtet wird, nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten.

Die Einengung am Beginn der Straße soll zumindest für die Probephase bestehen bleiben.


Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3), Herrn Birkholz (FDP) und Herrn Wernig (Die Linke) gegen die Stimmen von Herrn Becker, Herrn Kircher, Herrn Ottenberg und Herrn Tschirner (SPD) bei Enthaltung von Frau Heinrich (SPD) und Herrn Schöppe (pro Köln)