Beschluss der
Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2012:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, einen
Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Firma PSA/Citroën in Westhoven
aufzustellen, wobei folgende Punkte zu beachten und in den Bebauungsplan zu
integrieren sind:
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Ausschluss
von großflächigem Einzelhandel zum Schutz der nahe gelegenen Orts und
Bezirkszentren,
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Ausschluss
von Vergnügungsstätten,
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Verbindung
von gewerblicher Nutzung und Wohnbebauung, wobei geförderter Wohnungsbau besonders
zu berücksichtigen ist,
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Berücksichtigung
von Pflege- und Sozialeinrichtung sowie von "studentischem Wohnen", welches hinsichtlich Preis und
Wohnungsgröße auf die Bedürfnisse Studierender zugeschnitten ist.
Ein entsprechender
Aufstellungsbeschluss ist der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sitzung
vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der bestehende
Bebauungsplan 71410/02 vom 26.01.1976 ist rechtsfehlerhaft und kann zur
Beurteilung von Vorhaben nicht mehr herangezogen werden. Beurteilungsgrundlage
für aktuelle Vorhaben ist daher § 34 Baugesetzbuch (BauGB) (bebauter
Innenbereich). Es ist von einer Situation nach § 34 Absatz 2 BauGB
auszugehen, faktisches Gewerbegebiet.
Der Standort
befindet sich außerhalb der im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln
vorgesehenen Zentren. Großflächiger Einzelhandel aber auch Vergnügungsstätten
werden von der Verwaltung an diesem Standort nicht befürwortet. Ein Ausschluss
solcher Nutzungen deckt sich mit den Entwicklungsinteressen des Eigentümers und
wird sowohl im städtebaulichen Vertrag als auch im Bebauungsplan vorgesehen
werden.
Der Standort ist im
Flächennutzungsplan als großflächiges Gewerbegebiet dargestellt und bietet
aufgrund seiner Lage und Größe dringend benötigte gewerbliche
Entwicklungsspielräume. Eine heranrückende Wohnbebauung würde die im Umfeld
bestehenden Gewerbebetriebe (zum Beispiel Bereich Oberstraße) in ihrer
Tätigkeit und ihren Entwicklungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Diese
Betriebe sind aus Sicht der Verwaltung auch in Zukunft am Standort Westhoven zu
erhalten und nach Möglichkeit standortnahe Expansionschancen zu sichern. Hinzu
kommt, dass die vom Eigentümer/Investor der Verwaltung vorgestellte
gewerbliche Nutzung, für welche kurzfristig die notwendigen Genehmigungen
angestrebt werden, nicht wohnverträglich ist.
Die
Beurteilungsmaßstäbe für gewerbliche Nutzungen haben sich durch die an der
André-Citroën-Straße bestehende und entwickelte Wohnbebauung verändert. Bei
einer zukünftigen Nutzung des ehemaligen Standortes PSA/Citroën ist dies zu
berücksichtigen, und die gewerblichen Nutzungen sind entsprechend zu gliedern.
Das heißt, dass im Bereich André-Citroën-Straße nur das Wohnen nicht wesentlich
störende Gewerbebetriebe möglich sind. Die wesentliche Erschließung der
gewerblichen Nutzungen soll daher zukünftig über das Gewerbegebiet "An der Westhovener Aue" erfolgen und die gewerbliche
Nutzungsintensität von Westen nach Osten hinsichtlich der Emissionen zoniert
werden.
Eine Wohnnutzung,
hierzu gehören auch Studentenwohnungen, wird daher von der Verwaltung
abgelehnt.
Um dauerhaft eine
leistungsfähige Erschließung der auch zukünftig geplanten gewerblichen
Nutzungen zu sichern, ist der Bau einer weiteren Erschließungsstraße von Westen
über das Gewerbegebiet "An
der Westhovener Aue"
vorgesehen. Hierfür ist vom Vorhabenträger/Investor im Vorfeld Planungsrecht
über ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu schaffen.
Zur Sicherung der
weiteren Entwicklung beabsichtigt die Verwaltung den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrags mit dem Eigentümer, in welchem die städtebaulichen
Ziele für das Areal vereinbart werden. Diese sollen parallel zur kurzfristigen
Umnutzung auf Grundlage von § 34 BauGB auch über einen Bebauungsplan
planungsrechtlich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt nach
Abschluss des städtebaulichen Vertrags.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.