Sitzung: 11.12.2012 BV7/0031/2012
Antrag: Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne zu TOP 7.2.1 - ersetzt den bisherigen Änderungsantrag
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz
bittet den Stadtentwicklungsausschuss, mit folgenden Änderungen zu beschließen:
1.
Grünordnerische
Festsetzungen
5.6.1.
Allgemeine Anforderungen (S. 10)
Neufassung:
Die Stadt Köln hat für
Pflanzmaßnahmen und Pflanzqualitäten von Bäumen und Sträuchern die „Grundsätze
zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur
Bemessung von Ersatzgeldern in Bebauungsplänen“ mit Stand vom 04.01.2012
entwickelt. Diese Grundsätze werden als Norm in den Bebauungsplan übernommen,
um einheitliche Maßstäbe für alle Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Köln zu
fixieren.
Im
städtebaulichen Vertrag soll festgelegt werden, dass die Ablösung der
Kostenerstattung nach der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
nach §§ 135a-135c BauGB vom 15. Dezember 2011 nach §7 wegen der zeitlichen
Dauer des Projektes nicht in Anspruch
genommen werden kann. Es sind die tatsächlich anfallenden Kosten entsprechend
§3 jeder Ersatzpflanzung zu entrichten. In einem Baumkataster werden alle Bäume
auf dem zu bebauenden Grundstück erfasst. Die voraussichtlich zu fällenden
Bäume werden bezeichnet und die Stadt wird in Zusammenarbeit mit der GEWOG Porz
eG Standorte für die Ersatzpflanzungen benennen. Hierfür sind auch Flächen der
Stadt Köln mit ein zu beziehen. Als Ausgleich können auch Baumpflanzungen zum
kurzfristigen Ersatz von abgängigen Bäumen aus dem Straßenbegleitgrün an Porzer
Straßen und Ufern gelten.
Die
Bäume auf dem Grundstück dürfen erst nach erfolgter Ersatzpflanzung gefällt
werden. Der GEWOG Porz eG wird erlaubt, als Ersatz anstatt Kostenerstattung
Ersatzpflanzung an von der Stadt Köln vorgegebenen Standorten in eigener Regie
vorzunehmen.
5.6.2
Begrünung der Baugrundstücke
Anfügen:
Im gesamten
Zeitraum sollen mindestens noch 26 der 62 als vollständig oder eingeschränkt
erhaltenswert eingestuften Bäume erhalten werden. Vor jeder Fällung eines als
erhaltenswert eingestuften Baumes ist die Bezirksvertretung frühzeitig zu
informieren, so dass in einer ordentlichen Sitzung ein Beschluss zur
Fällgenehmigung gefasst werden kann.
Eingriff/Ausgleich
(S. 18):
Anfügen:
Hierbei
ist in einem Städtebaulichen Vertrag der Ausgleich der Pflanzungen festzulegen.
Gefällte Bäume sollen nach Möglichkeit durch Neupflanzungen in den Rheinauen
zwischen Zündorf und Langel Grünzügen im Stadtbezirk Porz ausgeglichen
werden. Siehe 5.6.1
Pflanzen
(S. 29):
Anfügen:
Die
verbleibende Ausgleichserfordernis wird durch Ausgleichspflanzungen im
Stadtbezirk Porz abgelöst.
Textliche
Festsetzungen:
Baumneupflanzungen:
Die Anpflanzverpflichtungen für die Bäume sind als Ersatz gemäß der
Baumschutzsatzung der Stadt Köln für die erforderlichen Baumrodungen
anzurechnen, sofern sie einen Stammumfang von mindestens 20/25 cm in 1m Höhe
aufweisen
2.
Im Bereich Klima
und Luft – Erneuerbare Energien / Energieeffizienz (S. 25) ist im Bereich Ziele
des Umweltschutzes auf die aktuellen Fassungen der Gesetze und Verordnungen
zu verweisen.
3.
In Gesprächen mit
dem Investor soll darauf hingewirkt werden, dass die Gebäude in einem besseren
Energiestandard als der gültigen EnEV errichtet werden, z. B. im Standard
„kFW-Effizienzhaus 55“ oder als Passivhaus.
4.
Es ist zu
prüfen, ob die Zahl der Tiefgarageneinfahrten sowie die durch Tiefgaragen
belegte Gesamtfläche durch Zusammenfassung mehrerer Tiefgaragen verringert
werden kann. Dadurch könnten ggfs. mehr Grünflächen und Baumstandorte
entstehen.
4 Im
städtebaulichen Vertrag ist auch dafür Sorge zu tragen, dass der von der GEWOG
anzulegende Spielplatz von dieser in einem festzulegenden Umfang durch
Spielgeräte ausgestattet und dauerhaft erhalten wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10 Stimmen SPD; Grüne, Herr Eberle (Linke)
Nein: 8 Stimmen CDU, FDP, Frau Wilden (pro Köln)
Enthaltung: 0
Mehrheitlich beschlossen.