Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die BV-Mülheim fordert die Stadtverwaltung auf, bei der Festlegung der Umleitungsstrecken die Belange des Stadtbezirks und insbesondere die Belange des Stadtteils Mülheim zu vertreten. Der Clevische Ring und die Mülheimer Brücke dürfen nicht als Umleitungsstrecken ausgewiesen werden und sollen für den Durchgangsverkehr über 7,5t gesperrt werden. Entsprechende Beschilderungen sind an geeigneten Stellen auf dem Autobahnring und den Abfahrten anzubringen


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.