Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.