Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden gemäß Anlage 5 ergänzten Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges
Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße,
Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in
Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd—
einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).
Die Verwaltung wird gebeten, die Frage der Anbindung für Fußgänger und Radfahrer in die umliegenden Viertel in dem noch zu erstellenden Gutachten mit zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen