Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 453, Flur 10, (ehemaliges Zollkriminalamt) und für die städtischen Grundstücke zwischen Mengelbergstraße, Tel-Aviv-Straße und Perlengraben (Flurstücke 436, 438 und 441, Flur 10) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Tel-Aviv-Straße in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.