Beschluss: Kenntnis genommen

Mitteilung:

Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert. Ab diesem Zeitpunkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch die Dezernate wahrgenommen.

 

Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der zunächst dem Stadtvorstand und anschließend den jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt.

 

Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Berichte an den Liegenschaftsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

lfd. Nr.

Beschluss

Gremium

Sitzung

Vorlagen-Nr.

Status
(erledigt,
in Bearbeitung)

1

Clouth, Erhalt der Halle 10als Atelier- und Ausstellungsort

Rat

14.12.2010

AN/2282/2010

erledigt

2

Städtische Tiefgaragen und Parkhäuser - Änderung der Kurzparkergebühren in den Garagen der Innenstadt

Rat

20.09.2012

2327/2012

erledigt

 

Die Sachstandsberichte zu diesem Beschluss sind der Mitteilung als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Der Stadtvorstand hat die Berichte des Geschäftsbereichs III in seiner Sitzung am 29.01.2013 zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen