Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die gemeinnützige Gesellschaft „KultCrossing gGmbH“, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Die SJD war weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.