Beschluss:
Die
Bezirksvertretung 2 bekräftigt ihren Beschluß vom 25.6.2012, TOP 12.2.1. und
setzt sich auch weiterhin für den Erhalt des Gebäudes Schönhauser Str. 65-67,
die sog. „Villa Lenders“, ein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Villa Lenders nicht vor der Fassung des Planfeststellungsbeschluss zur 3. Stufe der Nord-Süd-Stadtbahn abzureißen. Gleiches gilt für weitere Gebäude, die während des Planfeststellungsverfahrens von der Stadt Köln erworben werden sollten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltungen 1 Stimme der CDU-Fraktion und 1 Stimme der
FDP-Fraktion zugestimmt.