Nachtrag: 07.03.2013
Sitzung: 11.03.2013 AVR/0040/2013
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4588/2012
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 2
Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung stellen wir den Bedarf für
die Beauftragung des erforderlichen Überwachungspersonals für den Betrieb der
provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße für zunächst 4 Monate bis
zum 30.04.2013 fest.
Bis zur Umsetzung
organisatorischer und personeller Maßnahmen in Verbindung mit dem Betrieb der
dauerhaften Tunnelleitstelle gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den
Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist die Besetzung der provisorischen
Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße durch die Beauftragung externer Sicherheits-
und Wachdienste sicherzustellen.
Der voraussichtliche Aufwand für den zunächst
viermonatigen Einsatz beläuft sich auf rund 147.000 Euro. Die Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagt.
Die Voraussetzungen der vorläufigen
Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich, gegen die Stimme der FDP-Fraktion, genehmigt