Nachtrag: 07.03.2013

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung stellen wir den Bedarf für die Beauftragung des erforderlichen Überwachungspersonals für den Betrieb der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße für zunächst 4 Monate bis zum 30.04.2013 fest.

Bis zur Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen in Verbindung mit dem Betrieb der dauerhaften Tunnelleitstelle gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist die Besetzung der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße durch die Beauftragung externer Sicherheits- und Wachdienste sicherzustellen.

Der voraussichtliche Aufwand für den zunächst viermonatigen Einsatz beläuft sich auf rund 147.000 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagt.

Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich, gegen die Stimme der FDP-Fraktion, genehmigt