Zusatz: Rechnungsprüfungsausschuss 29.10.2012, TOP 4.1

Beschluss: zurückgestellt

 

Herr Brust zeigt sich enttäuscht, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) keine Vergleichswerte ermitteln konnte. Gleichfalls äußert er sein Unverständnis über die Ergebnisbegründung. So hat, laut RPA, u. a. die fehlerhafte Datenübermittlung der Kölner Berufsfeuerwehr keinen interkommunalen Vergleich zugelassen. Nach Ansicht von Herrn Brust wäre eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen problemlos durch Abfrage der korrekten Daten herzustellen gewesen. Die Kölner Berufsfeuerwehr sollte daher aufgefordert werden, ihre Angaben nachträglich zu korrigieren.

Herr Brust greift auf Seite 3 der Vorlage die Passage auf, wonach zum Stellenplan 2008/2009 mit einer sukzessiven Besetzung von zusätzlich 98 Stellen begonnen wurde. Tatsächlich ist der Tabelle auf Seite 6 der Vorlage zu entnehmen, dass es in der Zeit von 2008 bis 2012 zu einem Plus von 144 Planstellen gekommen ist. Er bittet um Erläuterung.

Herr Brust erwartet, dass das RPA auch ohne verwertbare Daten des Landes in der Lage sein sollte, einige Benchmarkzahlen selbst zu errechnen und erhofft sich eine Überarbeitung der Vorlage.

Herr Hemsing weist zunächst darauf hin, dass für den Vergleich auf Daten eines Vergleichsrings der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zurückgegriffen wurde. Er schildert, dass die Kennzahlenvergleiche, was die Finanzdaten angeht, gezeigt haben, dass nur eine Verifizierung der Kölner Daten möglich ist. Eine nachträgliche Korrektur dieser Daten vorzunehmen wäre sicherlich machbar, würde aber auch bedeuten, dass alle weiteren Zahlen innerhalb des Kennzahlenvergleichs zu verifizieren wären. Die Erfahrungen des RPA haben gezeigt, dass die Kennzahlenvergleiche äußerst schwierig zu bewerten und zu überprüfen sind. Aufgrund der Verifizierung der Kölner Zahlen, ist das RPA daher zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kennzahlenvergleich der KGSt nicht zu verwenden ist, weil keine gesicherten Daten vorliegen.

Die verschiedenen Stellenangaben basieren, nach Auskunft von Herrn Hemsing, auf unterschiedliche Grundlagen. So sind die Zusetzungen von 98 Stellen allein auf Umsetzungen von gesetzlichen Vorgaben zurückzuführen. Die Anzahl von 144 Stellen beinhaltet dagegen alle tatsächlich vollzogenen Personalzusetzungen.

Auf die Frage von Herrn Brust, alternativ auf die Ermittlung anderer Kennzahlen zurückzugreifen, antwortet Herr Hemsing, dass u. a. die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hierfür benötigte Auskünfte mit der Begründung verweigert hat, einzelne Aspekte (z. B. Bedarfsplanung, Personal und Standorte) lediglich im Segment der mittleren und großen kreisangehörigen Kommunen betrachtet zu haben. Hierbei wurde von der GPA NRW darauf hingewiesen, dass diese Betrachtung einerseits keine vergleichende Prüfung darstellt, andererseits noch auf dem Rechnungswesen der Kameralistik basiert.  

Herr Jung äußert sich zum Verhalten der GPA NRW enttäuscht. Er schlägt vor, den Verband der Berufsfeuerwehren e. V. (VdBwFw e. V.) hinsichtlich vergleichbarer Zahlen zu kontaktieren.

Herr Jung zeigt sich zudem verärgert, dass zur Thematik bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung ein Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger zu lesen war.

Her Kaske schließt sich den Ausführungen von Herrn Jung an.

Der Rechnungsprüfungsausschuss vertagt die Vorlage zur ausführlichen Beratung in die nächste Sitzung am 06.06.2013.