Beschluss:
Der
Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld, folgenden um die Ziffer 2 ergänzten Beschluss zu fassen:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) am 16.10.2003 gefassten Einleitungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nummer 63457/02 für
das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße für die Flurstücke 202/10, 244, 1201,
1202, 1204, 3469/202, 3470/202, 3994/202, 3995/202, 3996/202, 4002/202 sowie
teilweise für den Bereich der Flurstücke 683, 1126, 1128, 1131, 1203 und
2877/202, alle Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Nördlich
Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren
einzustellen.
2.
Gleichzeitig wird
für den Bereich des aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplan empfohlen,
ein reguläres Bebauungsplanverfahren als Angebotsplanung für eine
Wohnquartierentwicklung einzuleiten. Hierbei sind die in der Rahmenplanung
vorgesehenen öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindungen sowie bei Bedarf eine
Kindertagesstätte in dem Verfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die neue
Wohnbebauung soll einen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau enthalten.
Abstimmungsergebnis:
-
einstimmig beschlossen
Herr Iwan hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.