Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen,
1.
welchen Zweck die Verwaltung zukünftig mit dem
Gebäude verfolgt.
2.
ob das Haus der Stadt durch Schenkung oder Stiftung
bereitgestellt wurde, die Auflagen enthalten.
3.
welche kulturpolitische Nutzung die Verwaltung in
der Vergangenheit im Gebäude verfolgt hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.