Beschluss: endgültig abgelehnt

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

1. Zum Abbau der hohen strukturellen Defizite soll eine Haushaltskonsolidierung erfolgen, mit dem Ziel, das in der Finanzplanung ausgewiesenen Defizit schrittweise abzubauen und bis zum Jahr 2020 zu einem in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushalt zu kommen.

2. Für die Jahre 2014 ff. wird freiwillig ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung unter strikter Anwendung der für ein Haushaltssicherungskonzept geltenden Vorschriften beschlossen, um einen klaren Fahrplan zur Konsolidierung der städtischen Finanzen festzuschreiben. Danach sind alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und für Pflichtaufgaben, die nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend vorgegeben sind, kenntlich zu machen.

3. Bis zur Vorlage dieses Konsolidierungskonzeptes werden in einem ersten Schritt alle im Entwurf für die Jahre 2013/14 enthaltenen freiwilligen Leistungen, die nicht unkündbar vertraglich festgeschrieben sind, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die der Stadt nicht der Höhe nach vorgegeben sind, auf den Prüfstand gestellt. Zur Reduzierung des strukturellen Defizits werden diese jährlich linear um 5 % gekürzt. Dabei sind die Zuwendungen für den Bildungs- und Jugendbereich bei ausgewiesener Nachhaltigkeit für die Stadtgesellschaft auszunehmen.

4. Darüber hinaus werden neue ausgabewirksame Beschlüsse, die nicht aufgrund von Gesetzen zwingend vorgegeben sind, bis zur Vorlage des Konsolidierungskonzeptes aufgeschoben.

5. Der Rat beschließt einen sofortigen Einstellungsstopp. Freiwerdende Stellen werden nicht mehr besetzt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, in dem darzustellen ist, auf welche Tätigkeitsfelder künftig verzichtet werden kann. Insbesondere sind alles Dienstleistung innerhalb der Verwaltung auf den Prüfstand zu stellen.

Ziel ist ein Personalabbau von mindestens 15 % bis 2022, durch Ausnutzung der natürlichen Fluktuation des Personals und Überprüfung und Reduzierung städtischer Tätigkeitsfelder, entsprechend des durch den Oberbürgermeister zu erstellenden Konzepts.

6. Der Rat beschließt die baldmöglichste Reduzierung der ehrenamtlichen Bürgermeisterposten auf zwei. Die im Rat vertretenen Parteien, die nicht den OB stellen, besetzen die beiden Stellen entsprechend ihrer im Rat vorhandenen Sitze nach "D'Hondt". Alle städtischen Dienstfahrzeuge für Bürgermeister, Beigeordnete, Fraktionsvorstände und sonstige Berechtigte - außer dem Dienstwagen des OB- werden abgeschafft. Für die bisherigen Nutzer ist ein Jahres-Abrufvertrag bei der Kölner Taxigenossenschaft bzw. einem Mietwagenunternehmen nach Ausschreibung abzuschließen.

7. Der Rat beschließt mit sofortiger Wirkung eine Obergrenze für die Summe der Fraktionszuschüsse, so dass diese um insgesamt 50% reduziert werden.

8. Große Investitionsvorhaben, wie z.B. das Jüdische Museum und die  Archäologische Zone, werden gestoppt. Die Verwaltung legt dem Rat für jedes der anstehenden Projekte einen Kostenrahmen für den endgültigen Verzicht und alternativ für die Baukosten einschließlich aller Eventualitäten vor (Bsp. Gründung des Jüdischen Museums), die dann Grundlage für eine neue Ratsentscheidung zu diesen Projekten sein müssen.

9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Oktober 2013 ein Konzept zum Verkauf von 20 Prozent der städtischen Gebäude und Grundstücke vorzulegen. Dabei dürfen Gebäude wie die Flora, dass ehemalige Rautenstrauch-Jost Museum oder das Gebäude der VHS am Neumarkt von den Überlegungen nicht ausgenommen werden.

10. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Juli 2014 eine Vorlage zum Verkauf städtischer Gesellschaften (GAG, Stadtwerkekonzern, KölnMesse) bzw. den anteiligen Verkauf von Gesellschaften, die weiter in städtischem Mehrheits- oder Teileigentum bleiben sollen, vorzulegen. Insgesamt sollten in Summe bis zu 40% des Eigentums städtischer oder stadtnaher Gesellschaften veräußert werden. Ziel muss es sein, verbleibende städtische Gebäude - insbesondere Schulen und Museen - und die Infrastruktur bis zum Jahr 2022  zu sanieren und auf den Stand der Technik zu bringen, ohne dafür neue Kredite aufzunehmen. Gleichzeitig ist die Entschuldung der Stadt voranzutreiben.

11. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Rat schnellstmöglich, spätestens bis Ende des Jahres 2013 ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung entsprechend Ziffer 2 vorzulegen. Es soll sicherstellen, dass

  1. spätestens im Jahr 2022 der Haushalt in Aufwand und Ertrag ausgeglichen ist,
  2. spätestens im Jahr 2022 die Gebäude und die Infrastruktur der Stadt wieder auf dem Stand der Technik sind,
  3. bis spätestens dahin Kassenkredite nur noch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen maximal in der Höhe entsprechend gesicherter Einnahmen, nicht aber zur Finanzierung von Haushalts-Defiziten aufgenommen werden,
  4. die Netto-Kreditaufnahme spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Null gebracht wird und
  5. spätestens von 2022 an die jährliche Tilgung wesentlich höher als die Zinsen der verbleibenden Kredite ausfällt und so die Schulden der Stadt schrittweise abgebaut werden können.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt