Sitzung: 25.04.2013 WA/0029/2013
Zusatz: Sammelumdruck vom 17.04.2013
Nachlieferung der Anlagen 4.1 und 4.2 mit Sammelumdruck vom 22.04.2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1133/2013
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften
(ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion pro Köln mehrheitlich zugestimmt.