Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für
die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt