Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung
1.
den
Markenprozess Köln zunächst als befristete Aufgabe der Wirtschaftsförderung zu
implementieren und fordert die Verwaltung auf, die erforderlichen Strukturen
für das Marken-Managementsystem einzurichten.
2.
die
Einrichtung einer für zwei Jahre befristeten Mehrstelle in der Wertigkeit
städtischer Verwaltungsrat, BGr. A13 h. D. vergleichbar VA, Vgr. II, Fg. 1a BAT
für das operative Management des Markenprozesses beim Amt für
Wirtschaftsförderung, Abteilung Standortmarketing.
Für die unterjährige Aufgabenwahrnehmung wird eine verwaltungsinterne
Verrechnung zur Verfügung gestellt.
Die entsprechenden Aufwendungen werden im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft
und Tourismus aus Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen - in Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen - im Rahmen der
Bewirtschaftung umgeschichtet.
3.
Die
Verwaltung wird gebeten, vor Ablauf von 2 Jahren einen detaillierten
Erfahrungsbericht vorzulegen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen
auszusprechen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die FDP Fraktion und pro Köln zugestimmt