Bauvorhaben:
Umbau und Erweiterung des Busbahnhofs in Köln Porz-Wahn
Der
Verkehrsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 21.04.2009 die Planung zur
Erweiterung des derzeitigen Busbahnhofs Köln Porz-Wahn beschlossen und die
Verwaltung nach Sicherstellung der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahme
beauftragt. Entsprechend diesem Beschluss soll die Baumaßnahme nun umgesetzt
werden. Einige Formulierungen der damaligen Beschlussvorlage sind jedoch nicht
ganz eindeutig und bedürfen somit der Erläuterung und Klarstellung, die hiermit
erfolgt.
Grundlage für die
baulichen Änderungen im Ortsteil Wahn bildet der mit Datum vom 14.06.2007
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 76360/05 „S-Bahnhof Wahn in Köln Porz-Wahn“.
Der Bebauungsplan beinhaltet eine Änderung bzw. Erweiterung der derzeitigen
Verkehrsführung, die sich in 3 Abschnitte gliedert. Die Abgrenzung der
Bauabschnitte 1 und 2 war damals nicht richtig beschrieben, dies wird hiermit
korrigiert:
1.
Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt beginnt als südliche Anbindung am Kreuzungsbereich
der Straße Am Bahnhof / St.-Sebastianus-Straße und endet in Höhe der Straße
„Zum Alten Paulshof“. Dieser Abschnitt wurde im Rahmen eines
Erschließungsvertrages ausgebaut und ist bereits einschließlich des
Kreisverkehrsplatzes an der St.-Sebastianus-Straße fertig gestellt.
2.
Bauabschnitt
Anschließend an den 1. Bauabschnitt beginnt der 2. Bauabschnitt. Hier
werden nach einem ca. 150 m langen gemeinsam genutzten Fahrbahnabschnitt die
Verkehre für den ÖPNV und den Individualverkehr baulich getrennt. In östlicher
Richtung der vorhandenen S-Bahn-Station erfolgt eine Erweiterung des
derzeitigen Busbahnhofs mit dem Ziel, das Angebot für das Liniennetz zu
erweitern und ausreichende Warteflächen für den Busverkehr zu schaffen. In Höhe
des Ein- und Ausfahrtsbereiches des zukünftigen Parkhauses endet der 2. Bauabschnitt.
Der zweite
Bauabschnitt wird nachfolgend noch ausführlich beschrieben und ist wesentlicher
Gegenstand dieser Mitteilung.
3.
Bauabschnitt
Dieser Abschnitt beinhaltet einen Straßenneubau, der als nördliche
Anbindung an die Straße Am Bahnhof anschließt. Die Trasse verschwenkt nördlich
des Busbahnhofs in östliche Richtung und wird mittels eines Kreisverkehrs an
den Knoten Frankfurter Straße / Nachtigallenstraße angeschlossen. Hierdurch
wird der Busbahnhof ebenfalls über die Nordanbindung erschlossen. Der 3.
Bauabschnitt wurde genau wie der 1. Bauabschnitt über einen
Erschließungsvertrag abgewickelt und ist ebenso bereits fertig gestellt.
Zurzeit ist die Nordanbindung aber nur für die Buslinien der KVB freigegeben.
Die Freigabe für den Individualverkehr kann erst nach erfolgtem Lückenschluss
durch die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes erfolgen. Dies wird dann
auch zu einer Entlastung des Ortskerns in Wahn und der Frankfurter Straße
führen.
Beschreibung
zweiter Bauabschnitt „Umgestaltung Busbahnhof“
(Unverändert
gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage, mit Ausnahme der fett und kursiv
dargestellten Abschnitte)
Östlich der S-Bahn-Station in Köln-Porz-Wahn befindet sich der
derzeitige Busbahnhof, dessen Liniennetz die umliegenden Stadtteile und
angrenzenden Ortschaften des Rhein-Sieg-Kreises im Nahverkehr erschließt.
Aufgrund des P+R-Verkehrs durch die S-Bahn und die Buslinien besteht
eine hohe Nachfrage an öffentlichen Parkplätzen. Die derzeit zum Parken
genutzten Flächen befinden sich zum Teil nicht im städtischen Eigentum und
weisen Mängel in der qualitativen und quantitativen Ausstattung auf.
Aufgrund des fehlenden Flächenangebots scheiterte eine Verdichtung des
Liniennetzes. Erschwerend kommt hinzu, dass der ÖPNV und der IV die gleiche
Trasse nutzen, welches zu erheblichen Behinderungen führt. Ein wichtiges Ziel
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76360/05, der seit dem 14.6.2007
rechtskräftig ist, war es hier eine Verbesserung zu erreichen. Die vorliegende
Planung beinhaltet eine Trennung des ÖPNV und IV, der mit eigenständigen
Zweirichtungsfahrbahnen auf einer Länge von circa 200 m geführt wird. In Höhe
der Wegeverbindung der Straße Vor der Burg verschwenkt die Trasse für den ÖPNV
als eigenständige Fahrbahn in westliche Richtung, so dass zwischen der
S-Bahn-Station und dem Busbahnhof eine direkte Verknüpfung zu allen Buslinien
besteht. Durch die neue Anordnung innerhalb des ÖPNV-Bereichs kann nach
Fertigstellung der Baumaßnahme der Busbahnhof mit fünf Linien in Richtung Süden
und drei Linien in Richtung Norden angefahren werden.
Die Baugrenze bzw. Abgrenzung zur S-Bahn-Station wurde zu der in
paralleler Lage vorhandenen westlichen Bordsteinkante festgelegt, d.h. die
derzeitige Bordflucht wird – auch aus wirtschaftlichen Gründen - weiterhin
beibehalten. Die Haltestellen werden barrierefrei als Niederflurhaltestellen
mit einer Länge von 18,00 m ausgebaut. Für die Haltebereiche der Busse ist auf
der westlichen und östlichen Seite eine Breite von 2,50 m mit einem 0,50 m
breiten Sicherheitsstreifen vorgesehen. Unter Berücksichtigung des
Zweirichtungsverkehrs erhält die mittig gelegene ÖPNV-Trasse eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m. Es sind ausreichend breite Warteflächen sowie an
jeder Haltestellen ein Fahrgastunterstand (FGU) für die Fahrgäste geplant. Auf
der südlichen und nördlichen Seite des ÖPNV-Bereichs werden Wendemöglichkeiten
für die Linienbusse eingerichtet.
Die Trasse für den IV wird als Verlängerung der Straße Am Bahnhof in
westlicher Richtung geführt und stellt im weiteren Verlauf die sogenannte
„Nördliche Anbindung“ dar. Der Ausbau erfolgt mit einer Breite von 8,00 m. In
der Fahrbahn sind beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen für Radfahrer
vorgesehen. In paralleler Lage zur IV-Trasse wird auf der östlichen Seite zusätzlich
eine 3,00 m breite Spur bereitgestellt, die zum Wenden der Busse dient und
gleichzeitig als Wartefläche für die Busse genutzt werden kann.
Die verbleibende Restfläche zwischen den Fahrspuren
des ÖPNV und des Individualverkehrs wird baulich so hergestellt, dass 40
öffentliche Parkplätze z. B. für Kurzzeitparker zur Verfügung stehen. Davon
werden drei Parkplätze behindertengerecht ausgewiesen und vier Halteplätze für
Taxis bereitgestellt.
Für die Fußgängerbeziehungen im Bereich der Haltepunkte des Busbahnhofs
als auch im Bereich der Fahrbahn sind durchgehende Gehwege geplant, deren
Querungen durch Fußgängerüberwege gesichert werden. Die Fußgängerüberwege
werden mit taktilen Leitelementen ausgestattet, um den Anforderungsstandard
eines behindertengerechten Ausbaus zu entsprechen.
Der im Bebauungsplan ebenfalls enthaltene Geh- und
Radweg zwischen dem Bahnhof Wahn und der Burgallee ist eine Hauptverbindung für
Fußgänger und Radfahrer. Die Herstellung dieses Weges ist somit dringend
notwendig und wird deshalb im Zuge des 2. Bauabschnittes, unter Einhaltung des
beschlossenen Kostenrahmens, durchgeführt.
Der derzeitige Baumbestand wird, sofern die Trassenführung nicht
beeinträchtigt ist, erhalten bzw. um weitere Baumstandorte mit Grünflächen
ergänzt.
Zusammenfassend ergibt sich somit im Bereich des zweiten Bauabschnitts
eine Gesamtbreite von 42,50 m, die für den Umbau und die Erweiterung des
Busbahnhofs zur Verfügung stehen. Das für die Oberflächenentwässerung
vorhandene Kanalsystem ist derzeit nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Ebenso ist das vorhandene Netz der Ver- und Entsorgungsträger zu ergänzen.
Die Maßnahme
wird nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gefördert. Die Verwaltung hat am 15.07.2008
einen entsprechenden Anmeldeantrag bei der Nahverkehr Rheinland GmbH als
zuständiger Bewilligungsstelle eingereicht. Der Zweckverband Nahverkehr
Rheinland hat daraufhin in seiner Sitzung am 16.10.2008 den Umbau und die
Erweiterung des Busbahnhofs Köln-Porz-Wahn in den Förderkatalog mit Beginnjahr
2009 aufgenommen. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85% der
zuwendungsfähigen Kosten.
Die
Finanzierung der Gesamtmaßnahme und damit des städtischen Eigenanteils ist im
Doppelhaushalt 2013/2014 veranschlagt und muss, sobald alle
Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, noch sicher gestellt werden.
Zustimmungen
zum Ausbau des Busbahnhofs liegen mit Datum vom 02.07.2008 von der KVB AG und
mit Datum vom 19.11.2008 von der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH vor.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.