Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.

Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:

„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.