Beschluss:
Der Rat stimmt dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags Gas (Gas-Konzessionsvertrag) mit der Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH (GVG) gemäß der als Anlage I beigefügten Fassung zu.
Der Vertrag soll um folgende Klausel ergänzt werden:
„Sobald und soweit dies konzessionsabgabenrechtlich
ausdrücklich zulässig ist, werden die Vertragsparteien Verhandlungen über einen
zusätzlichen finanziellen Ausgleich für Erschwerungen der Straßenunterhaltung
durch Rücksichtnahme auf die verlegten Leitungen (Erschwernisentgelt für
Folgwirkungen von Straßenaufbrüchen) aufnehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.