Beschluss:

1.        Der Verkehrsausschuss beschließt die Prioritätenliste Fahrgastunterstände im Rahmen des neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1 und 2 und beauftragt die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass an den genannten Haltestellen im ersten Halbjahr 2015 von dem neuen Konzessionär Fahrgastunterstände in der jeweils aufgeführten Anzahl errichtet werden.

 

2.        Die Bezirksvertretungen nehmen die Prioritätenliste zur Kenntnis und erteilen mit ihren jeweiligen Beschlüssen die Zustimmung gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 6.10 Zuständigkeitsordnung zur Aufstellung der Fahrgastunterstände an den in der Prioritätenliste aufgeführten Standorten in ihrem Stadtbezirk.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.