Beschluss:
1.
Der
Verkehrsausschuss beschließt die Prioritätenliste Fahrgastunterstände im Rahmen
des neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1 und 2 und beauftragt die
Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass an den genannten Haltestellen im ersten
Halbjahr 2015 von dem neuen Konzessionär Fahrgastunterstände in der jeweils
aufgeführten Anzahl errichtet werden.
2.
Die Bezirksvertretungen nehmen die
Prioritätenliste zur Kenntnis und erteilen mit ihren jeweiligen Beschlüssen die
Zustimmung gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 6.10 Zuständigkeitsordnung zur Aufstellung
der Fahrgastunterstände an den in der Prioritätenliste aufgeführten Standorten
in ihrem Stadtbezirk.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.