Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 24.05.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59579/05 für das Gebiet nordöstlich des Norfer Weges, nordöstlich der Grundstücke Norfer Weg 6 - 18, nordwestlich des Grundstücks Sinnersdorfer Straße 66 - 68 (Edeka-Markt) sowie südwestlich der Sinnersdorfer Straße Richtung Worringer Landstraße mit einer Tiefe von circa 100 m in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 59579/05 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 59579/05 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.