Beschluss:
Im Bereich
von Annostraße/Ingo-Kümmel-Platz befindet sich eine in privatem Eigentum
stehende Spielfläche, die völlig verwahrlost ist.
Deshalb
bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, zu prüfen,
·ob von dieser Anlage – zum Beispiel wegen defekter
Geräte – Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen und daher der Eigentümer zur
Instandsetzung verpflichtet werden kann
·und wie in Folge der Bestimmungen der Paragraphen 9
und 11 der Landesbauordnung – Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von
Spielflächen – der Eigentümer zu Instandsetzung und ordnungsgemäßem Betrieb der
Anlage bewegt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.