- Ergänzungsantrag der Grünen

1. Beschluss:

Es ist (z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) sicher zu stellen, dass ein relevanter Anteil der Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau realisiert wird.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen 3 Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltungen 2 Stimmen der CDU-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt.

 

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stea, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 68423/02 mit gestalterischen Festsetzungen für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 bis 90 —Arbeits­titel: Gustav-Heinemann Ufer 88 bis 90 in Köln-Bayenthal— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Es ist (z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) sicher zu stellen, dass ein relevanter Anteil der Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau realisiert wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.