Beschlüsse:
1. Beschluss
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Prioritätenliste Fahrgastunterstände im
Rahmen des neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1 und 2 für den Stadtbezirk
Kalk wie folgt zu ändern:
Anlage 1 - Prioritätenliste FGU an
Stadtbahnhaltestellen
Autobahn
- Hst.-Nr. 18412 - Richtung 1 (Richtung Königsforst)
Änderung:
1 FGU statt 2 (Ersparnis 1)
Brück,
Mauspfad Gleis 3 - Hst.-Nr. 18611 - Richtung 2
Änderung:
1 FGU statt 2 (Ersparnis 1)
Steinweg
- Hst.-Nr. 18711 - Richtung Königsforst
Änderung:
kein FGU (Ersparnis 1)
Röttgensweg
- Hst.-Nr. 18713 - Richtung 1 (Richtung Königsforst)
Änderung:
1 FGU bleibt bestehen (zusätzlicher Bedarf 1)
Anlage 2 - Prioritätenliste FGU an
Bushaltestellen
Kalk,
Kapelle - Hst.-Nr. 18011 - Richtung 2 (Richtung Poll)
Änderung:
kein FGU (Ersparnis 1 - Unterstellmöglichkeit vorhanden)
Fuldaer
Straße - Hst.-Nr. 18110 - beide Richtungen
Änderung:
keine FGU (Ersparnis 3 - Unterstellmöglichkeit vorhanden)
Vingst
- Hst.-Nr. 18211 - Richtung 2 (Richtung Deutz)
Änderung:
kein FGU (Ersparnis 1 - Unterstellmöglichkeit vorhanden)
Alter
Deutzer Postweg - Hst.-Nr. 18492 - Richtung 1
Änderung:
kein FGU (Ersparnis 1)
Friedhof
Lehmbacher Weg - Hst.-Nr. 18671 - Fahrtrichtung Dellbrück
Änderung:
bestehender FGU bleibt (zusätzlicher Bedarf 1)
Kleinfeldchenweg
- Hst.-Nr. 18672 - beide Richtungen
Änderung:
bestehende FGU (je 1) bleiben (zusätzlicher Bedarf 2)
Im
Langen Bruch - Hst.-Nr. 18675 - Richtung 1
Änderung:
bestehender FGU bleibt (zusätzlicher Bedarf 1)
Alte
Forststraße - Hst.-Nr. 18773 - beide Richtungen
Änderung:
bestehende FGU (je 1) bleiben (zusätzlicher Bedarf 2)
Baldurstraße
- Hst.-Nr. 18775 - Richtung Königsforst
Änderung:
bestehender FGU bleibt (zusätzlicher Bedarf 1)
Friedhof
Lehmbacher Weg - Hst. AST (Linie 187)
Änderung:
1 FGU (zusätzlicher Bedarf 1)
2. Beschluss
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beschließt die gemäß Beschluss Nr. 1 geänderte Prioritätenliste
Fahrgastunterstände im Rahmen des neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1
und 2 und beauftragt die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass an den genannten
Haltestellen im ersten Halbjahr 2015 von dem neuen Konzessionär
Fahrgastunterstände in der jeweils aufgeführten Anzahl errichtet werden.
3. Beschluss
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die gemäß Beschluss Nr. 1 geänderte Prioritätenliste zur
Kenntnis und erteilt die Zustimmung gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 6.10
Zuständigkeitsordnung zur Aufstellung der Fahrgastunterstände an den in der
Prioritätenliste aufgeführten Standorten im Stadtbezirk Kalk.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.