Beschluss:

Der Rat beschließt die Einrichtung eines „Kommunalen Integrationszentrums Köln“ durch Zusammenlegung der bisherigen „Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des „Interkulturellen Referates“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 7 des Gesetzes zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration des Landes NRW.

Vorbehaltlich der Erfüllung der Fördervoraussetzungen des Landes sowie der grundsätzlichen Genehmigung durch die zuständigen Ministerien und der Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) beschließt der Rat die Einrichtung von 1,5 Stellen zum Stellenplan 2015 (1 Stelle Verwaltungsfachkraft und 0,5 Stelle Assistenzkraft). Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 sind verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen zur Verfügung zu stellen.
Die Freigabe der Stellen erfolgt befristet, in Abhängigkeit zur jährlich zu beantragenden Landesförderung.

 

Das „Kommunale Integrationszentrum Köln“ wird organisatorisch beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt - Punktdienststelle „Diversity“ (5001) als eigenständige Abteilung (5001/1) angebunden.

Die Verwaltung wird beauftragt, das bereits in Gang gesetzte Antragsverfahren (Antragstellung beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW) unverzüglich fortzusetzen, damit ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt ein entsprechender Antrag auf Förderung dieses „Kommunalen Integrationszentrums“ beim Land NRW aufgrund der dort formulierten Rahmenbedingungen Aussicht auf Erfolg hat.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt – bei Enthaltung von pro Köln -