Nachtrag: 17.06.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

1.        Der Rat stellt fest, dass die Stadt Köln rechtlich verpflichtet ist, die Herausgabe des Kolb-Grundstücks in geräumten Zustand an den Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW Urban GmbH & Co  KG, zu erfüllen. Zudem ist es Aufgabe der Verwaltung, eine weitere finanzielle Belastung aufgrund dieses Rechtsstreits für den städtischen Haushalt abzuwenden.

 

2.        Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah mit der Grundstückseigentümerin NRW Urban  das Gespräch zu suchen.
Dabei ist insbesondere zu thematisieren, inwieweit eine Mischnutzung von Wohn- und Gewerbenutzung denkbar erscheint, die dem erheblichen Bedarf nach insbesondere mietpreisgebundenem Wohnraum sowie Gewerbeflächen für Kreativwirtschaft und kulturwirtschaftliche Nutzungen Rechnung tragen kann.

Über Sachstand und Ergebnisse wird der Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss fortlaufend unterrichtet.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zugestimmt.