Zusatz: per Sammelumdruck vom 17.06.2013 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat erteilt auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 14.12.2010 der Verwaltung folgenden Auftrag:

- In Ergänzung der Beauftragung beschließt der Rat zur Durchführung der drittmittelfinanzierten Sprachfördermaßnahmen, die noch in 2013 beginnen und folglich (nach in der Regel 6-monatiger Laufzeit) erst in 2014 enden, die Fortführung der drittmittelfinanzierten Planstellen im bisher genehmigten Umfang.

- Unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Zusage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Fortführung der Sprachfördermaßnahmen unter den Bedingungen der bisherigen Fördermaßnahme beauftragt der Rat die Verwaltung, die oben genannten Maßnahmen ab dem 01.01.2014 für den Verlängerungszeitraum weiter durchzuführen, d.h. längstens bis 31.12.2015.

Der Rat beschließt daher befristet für die Zeit vom 01.01.2014 bis längstens 31.12.2015 die Verlängerung der bereits eingerichteten drittmittelfinanzierter Planstellen im bisherigen Umfang und zu den bestehenden Konditionen.
Der Höchstförderbetrag für die Personalkosten richtet sich nach TVöD Bund.

Die Stellenanzahl basiert auf dem Bedarf bei einem realistisch durchführbaren Kursvolumen, richtet sich aber abschließend nach den konkreten Erfordernissen und wird entsprechend dem tatsächlichen Bedarf mit Personal besetzt.

Die Deckung der noch nicht veranschlagten Personalaufwendungen im Teilplan 0414, Volkshochschule, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungenin Höhe von jährlich 637.650 € erfolgt wie bisher durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von Projekten in gleicher Höhe im Teilplan 0414,Volkshochschule, Teilplanzeile 02,Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Mögliche Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget gedeckt.

Die Stellen werden wie bisher grundsätzlich extern besetzt, um sicherzustellen, dass eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten auf der Grundlage der Fördersätze erfolgt. Der Einsatz von städtischem Personal ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Der von der Volkshochschule zu erbringende  jährliche Eigenanteil von 125.827 € erfolgt durch die Bereitstellung von Sachmitteln (Bereitstellung vorhandener Büro- und Seminarräume) für das o.g. Projekt im Zeitraum vom 01.1.2014 bis 31.12.2015. Die erforderlichen Mittel sind bereits in der HPL-Veranschlagung 2014 und in der Finanzplanung für das Jahr 2015 enthalten.

Die noch nicht veranschlagten Sachaufwendungen im Teilplan 0414, Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von jährlich 184.784 € für die Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen bereitzustellen, sobald entsprechende zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen vorliegen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.