Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Zusammenlegung der beiden im Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule“ befindlichen, jeweils 3-zügigen Gemeinschaftsschulen Ferdinandstr. 43 (Mülheim) und Wuppertaler Str. 19 (Buchheim) zum 01. August 2014.

2.      Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln gem. § 132 zu Artikel 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetztes vom 25. Oktober 2011 Ziffer 1 SchulG NRW die zusammengelegte Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße/Wuppertaler Straße zum 01. August 2014 in eine Gesamtschule zu überführen. Die Schülerinnen und Schüler der bisherigen Gemeinschaftsschulen werden damit zu Schülerinnen und Schülern der neuen Gesamtschule. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird die Zügigkeit der Gesamtschule aufbauend ab Klasse 5 auf 4 Züge in der Sekundarstufe I festgelegt.

3.      Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule bedarfsgerecht ab dem 01. August 2017 eine 3-zügige gymnasiale Oberstufe für die eigenen Schülerinnen und Schüler sowie für sog. Quereinsteiger anbieten wird.

4.      Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Gesamtschule in Fortführung des gebundenen Ganztags der Vorgängerschulen ebenfalls gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt wird.

5.      Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2016/17 an den beiden Teilstandorten Ferdinandstraße in Mülheim und Rendsburger Platz in Mülheim gem. § 83 Abs. 5 SchulG NRW in horizontaler Gliederung der Klassen geführt wird. Hierzu ist es erforderlich, dass die Hauptschule Rendsburger Platz an den Standort Wuppertaler Straße umzieht.

6.      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW über die Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1. bis 5. zu stellen.

7.      Der Rat beschließt, dass die derzeit an den beiden Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes des Bundes eingesetzten Stellen Schulsozialarbeit auf die beiden Teilstandorte der neuen Gesamtschule Mülheim übertragen werden, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann.

8.      Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. In diesem Zusammenhang erforderliche Beschlüsse für notwendige Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.

9.      Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Gesamtschule ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der die Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.

10.  Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung von Frau Wolter.