Sitzung: 01.07.2013 BBü/0038/2013
Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 26.06.2013 an alle Ausschussmitglieder versandt -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1470/2013
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2013/14 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt für die Zwischenfinanzierung der „Generalsanierung Offenbachplatz“, des „Produktionszentrums (Oskar-Jäger-Straße)“ und Sanierung des „Orchesterprobenraum (Stolberger Straße)“ Kredite in Höhe von insgesamt 128,45 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.