Beschluss:

Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2013/14 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

 

Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt für die Zwischenfinanzierung der „Generalsanierung Offenbachplatz“, des „Produktionszentrums (Oskar-Jäger-Straße)“ und Sanierung des „Orchesterprobenraum (Stolberger Straße)“ Kredite in Höhe von insgesamt 128,45 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.