Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2013/2014, die in den HJ 2013 und 2014 veranschlagten Mittel für
Interkulturelle Arbeit gemäß Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
wie folgt zu verwenden:
für 2013 für 2014
I. Förderung der Interkulturellen Zentren 399.500 € 396.000 €
II.
- Interkulturelles Flüchtlingszentrum
„Fliehkraft“ 73.300 € 73.300 €
- Therapiezentrum für Folteropfer und 35.700 € 35.700 €
- Aktionsprogramm gegen Gewalt 49.600 € 49.600 €
III.
Antirassismus-Training und 10.000 € 10.000 €
„Menschen ohne Papiere“ 17.700
€ 45.000 €
IV.
Interkulturelle und Integrationsprojekte
(entsprechend der Förderung in 2011 und 2012
aus der Kulturförderabgabe) 14.500
€ 14.500 €
V.
Auslaufende Förderung (nur in 2013)
- Lotsenprojekt 23.000
€ 0 €
- Interkulturelle Woche
15.000 € 0 €
Gesamt: 638.300 € 624.100 €
Hierzu beschließt der Rat für das Haushaltsjahr (HJ) 2013 die überplanmäßige Bereitstellung von zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 45.900 € im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Zur Kompensation der Mehraufwendungen in 2013 und zur Herstellung einer jahresübergreifenden Haushaltsneutralität werden im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 0504 Mittel in Höhe von 45.900 € eingespart.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.