Nachtrag: 27.06.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Agnesviertel.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt